Berufsbezeichnung „Osteopath“ in der Schweiz geschützt

Seit Januar 2013 ist die Berufsbezeichnung für Oesteopathinnen und Oestopathen in der Schweiz geschützt und gehört zu den ersten Bereichen in der Zusatzmedizin, die von Gesundheitsbehörden und Versicherungen anerkannt und reglementiert wird.

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