Berufsbezeichnung „Osteopath“ in der Schweiz geschützt
Seit Januar 2013 ist die Berufsbezeichnung für Oesteopathinnen und Oestopathen in der Schweiz geschützt und gehört zu den ersten Bereichen in der Zusatzmedizin, die von Gesundheitsbehörden und Versicherungen anerkannt und reglementiert wird.
Vollständiger Beitrag auf presseportal.ch.
Unser Angebot im Bereich Osteophathie.