SVLFG übernimmt Kosten für Osteopathie

Am 16. Januar hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) über den Nachrichtendiest top agrar online mitgeteilt, dass ab diesem Jahr für Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkasse 80 % der Kosten für osteopathische Behandlung übernommen werden.

In dem Beitrag heißt es:  „Osteopathie kann beansprucht werden, wenn der Arzt die Behandlung als geeignet ansieht, eine Krankheit zu heilen, die Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern.“

Für Fragen zum Thema steht Sandra Schliemann, Physiotherapeutin und ausgebildete Osteopathin, gern zur Verfügung.

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